Teilnahmebedingungen „Vereinswettbewerb für den Nachwuchsleistungssport“
1. Allgemeine Bedingungen
§ 1.1. Das Onlineportal www.baemploppboom.de, das vom Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, 55116 Mainz betrieben wird, veranstaltet im Aktionszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 auf www.baemploppboom.de den Wettbewerb „Vereinswettbewerb für den Nachwuchsleistungssport“. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz ist berechtigt, sich zur Abwicklung des Wettbewerbs Dritter zu bedienen.
§ 1.2. Beim Wettbewerb „Vereinswettbewerb für den Nachwuchsleistungssport“ sollen 2025 Sportvereine in Fokus gerückt und belohnt werden, die sich durch besonderes Engagement im Nachwuchsleistungssport auszeichnen. Dieses Engagement muss durch ein schlüssiges Konzept nachgewiesen werden und ein geplantes oder laufendes, noch nicht abgeschlossenes Projekt beinhalten.
§ 1.3. Teilnahmeberechtigt sind alle Sportvereine aus Rheinland-Pfalz, die Mitglied im Landessportbund sind. Vereine, bei denen Jurymitglieder oder Mitarbeiter der Abteilung Leistungssport des Landessportbundes Rheinland-Pfalz im Vorstand sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.
§ 1.4. Für die Teilnahme am Wettbewerb „Vereinswettbewerb für den Nachwuchsleistungssport“ können sich teilnahmeberechtigte Sportvereine mittels einem auf www.baemploppboom.de hinterlegten Anmeldebogen bewerben.
§ 1.5. Mit dem Absenden des Anmeldebogens akzeptieren der Verein und die den Verein anmeldende Person diese Teilnahmebedingungen.
2. Ablauf des Wettbewerbs
§ 2. Alle im Bewerbungszeitraum (01.01.2025 – 28.02.2025) eingegangenen Bewerbungen werden für ein Abstimmungsverfahren im Präsidialausschuss Leistungssport als Siegervereine berücksichtigt.
3. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
§ 3.1. Jeder Vereinswettbewerb-Gewinnerverein erhält den ihm zugeschriebenen Gewinnbetrag (per Überweisung, keine Barauszahlung möglich).
§ 3.2. Die Gewinnübergabe findet im Rahmen einer dafür organisierten Preisverleihung statt. Die Anwesenheit eines Vereinsvertreters – idealerweise aus dem Vereinsvorstand – ist hierfür erforderlich. Der Termin für die Gewinnübergabe wird den Gewinner-Vereinen mitgeteilt.
4. Datenschutzbestimmungen
§ 4.1. Durch die Teilnahme am Wettbewerb „Vereinswettbewerb für den Nachwuchsleistungssport“ erklären sich die teilnehmenden Vereine, die den Verein anmeldenden Personen und die sich am Abstimmungsverfahren beteiligenden Personen ausdrücklich damit einverstanden, dass der Landessportbund Rheinland-Pfalz die für Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlichen Daten erhebt, speichert und nutzt.
§ 4.2. Soweit die persönlichen Daten aller teilnehmenden Vereine zum Zwecke des Wettbewerb und dessen Betreuung verwendet werden, werden die Daten nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Abwicklung im Rahmen des Wettbewerbs und zur Gewinnausschüttung erforderlich ist.
§ 4.3. Es steht allen teilnehmenden Vereinen jederzeit frei, die Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Daten den Wettbewerb betreffend zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der Widerruf bedarf der Textform und ist zu richten an:
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Stichwort „Bäm Plopp Boom“
Rheinallee 1
55116 Mainz
info@baemploppboom.de
5. Weitere Bestimmungen
§ 5.1. Der Landesportbund Rheinland-Pfalz behält sich vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme am Wettbewerb unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder anderweitig versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise den Wettbewerb negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen zu beeinflussen, von der Teilnahme auszuschließen.
§ 5.2. Weiterhin behält sich der Landessportbund Rheinland-Pfalz vor, den Wettbewerb auch ohne Angabe von Gründen jederzeit zu verlängern oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie z. B. dem Verdacht auf Manipulation.
§ 5.3. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Vereine übertragbar. Der teilweise Warenwert des Gewinns kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden.
§ 5.4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 5.5. Durch die Teilnahme an dem Wettkampf werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.
§ 5.6. Weitere Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie unter www.baemploppboom.de