Teilnahme­bedingungen „Vereins­wett­bewerb für den Nach­wuchs­leistungs­sport“

1. Allgemeine Bedingungen

§ 1.1. Das Onlineportal www.baem­plopp­boom.de, das vom Landes­sportbund Rhein­land-Pfalz, Rheinallee 1, 55116 Mainz betrieben wird, veranstaltet im Aktions­zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 auf www.baem­plopp­boom.de den Wettbewerb „Vereins­wett­bewerb für den Nachwuchs­leistungs­sport“. Der Landes­sport­bund Rheinland-Pfalz ist berechtigt, sich zur Abwicklung des Wett­bewerbs Dritter zu bedienen.

§ 1.2. Beim Wettbewerb „Vereins­wettbe­werb für den Nach­wuchs­leistungs­sport“ sollen 2024 Sportvereine in Fokus gerückt und belohnt werden, die sich durch besonderes Engagement im Bereich Nachwuchsleistungssport in einer World Games-Sportart auszeichnen. Dieses Engage­ment muss durch ein schlüs­siges Kon­zept nach­gewiesen werden und ein ge­plantes oder laufen­des, noch nicht abg­eschlossenes Pro­jekt bein­halten.

§ 1.3. Teilnahme­berechtigt sind alle Sport­vereine aus Rhein­land-Pfalz, die Mitglied im Landessportbund sind. Vereine, bei denen Jury­mitglieder oder Mit­arbeiter der Abteilung Leistungssport des Landes­sportbundes Rheinland-Pfalz im Vorstand sind, sind nicht teilnahme­berechtigt.

§ 1.4. Für die Teil­nahme am Wett­bewerb „Vereins­wettbewerb für den Nach­wuchs­leistungs­sport“ können sich teilnahme­berechtigte Sport­vereine mittels einem auf www.baem­plopp­boom.de hinterlegten Anmeldebogen bewerben.

§ 1.5. Mit dem Absenden des Anmelde­bogens akzep­tieren der Verein und die den Verein anmeldende Person diese Teil­nahme­bedin­gungen.

 

2. Ablauf des Wett­bewerbs

§ 2. Alle im Bewerbungszeitraum (01.01.2024 – 28.03.2024) eingegangenen Bewerbungen werden für ein Abstimmungsverfahren im Präsidialausschuss Leistungssport als Siegervereine berücksichtigt.

 

3. Gewinn und Gewinn­benachrichtigung

§ 3.1. Jeder Vereins­wettbewerb-Gewinner­verein erhält den ihm zugeschrie­benen Gewinn­betrag (per Über­weisung, keine Baraus­zahlung möglich).

§ 3.2. Die Gewinn­übergabe findet im Rahmen einer dafür organi­sierten Preis­verlei­hung statt. Die Anwesen­heit eines Vereins­vertreters – idealer­weise aus dem Ver­eins­vorstand – ist hierfür erforderlich. Der Termin für die Gewinn­übergabe wird den Gewin­ner-Vereinen mitgeteilt.

 

4. Datenschutz­bestimmungen

§ 4.1. Durch die Teilnahme am Wett­bewerb „Vereins­wettbewerb für den Nachwuchs­leistungs­sport“ erklären sich die teil­nehmenden Vereine, die den Verein anmel­denden Personen und die sich am Abstimmungs­verfahren beteilig­enden Personen aus­drücklich damit einver­standen, dass der Landes­sportbund Rhein­land-Pfalz die für Durch­führung und Abwicklung des Wett­bewerbs erforderlichen Daten erhebt, speichert und nutzt.

§ 4.2. Soweit die persön­lichen Daten aller teil­nehmenden Vereine zum Zwecke des Wett­bewerb und dessen Betreu­ung verwendet wer­den, werden die Daten nur an Dritte weiter­gegeben, soweit dies zur Ab­wicklung im Rahmen des Wett­bewerbs und zur Gewinn­ausschüt­tung erforderlich ist.

§ 4.3. Es steht allen teil­nehmenden Vereine jederzeit frei, die Ein­willi­gung zur Erhe­bung, Speich­erung und Nutzung seiner Daten den Wettbewerb betreffend zu wider­rufen und somit von der Teil­nahme zurück­zutreten. Der Widerruf bedarf der Text­form und ist zu richten an:

Landessportbund Rhein­land-Pfalz
Stichwort „Bäm Plopp Boom“
Rheinallee 1
55116 Mainz
info@baemploppboom.de

 

5. Weitere Bestimmungen

§ 5.1. Der Lande­sport­bund Rhein­land-Pfalz behält sich vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teil­nahme am Wettb­ewerb unerlaubter Hilfs­mittel bedienen oder ander­weitig versuchen, sich oder Dritten durch Mani­pulation oder unter Vor­spiege­lung falscher Tat­sachen Vorteile zu ver­schaffen oder in sonstiger Weise den Wett­bewerb negativ oder entgegen den Teilnahme­bedingungen zu beein­flussen, von der Teil­nahme auszu­schließen.

§ 5.2. Weiterhin behält sich der Landes­sportbund Rheinland-Pfalz vor, den Wettbewerb auch ohne Angabe von Gründen jederzeit zu verlängern oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie z. B. dem Verdacht auf Mani­pulation.

§ 5.3. Gewinn­ansprüche sind nicht auf andere Vereine übertragbar. Der teilweise Waren­wert des Gewinns kann nicht in Bargeld aus­gezahlt werden.

§ 5.4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 5.5. Durch die Teilnahme an dem Wettkampf werden die Teil­nahme­bedingungen anerkannt. Der Landes­sportbund Rheinland-Pfalz behält sich vor, jederzeit die Teilnahme­bedingungen zu ändern.

§ 5.6. Weitere Infor­mationen zum Wett­bewerb erhalten Sie unter www.baem­plopp­boom.de